Anmeldung

 

Im Rickerter Kindergarten werden Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum
Beginn der Schulpflicht aufgenommen.

Anmeldungen können nur in dem jeweiligen Jahr vom 1.Januar bis Ende Februar über das KiTa-Portal erfolgen, welches seit dem 1.August 2020 für alle Kindertagesstätten verpflichtend
ist.
Über die Voranmeldung für einen Betreuungsplatz wird der Kindergarten
über das Interesse an einem Betreuungsplatz informiert.

Grundsätzlich werden die Kinder nur zu Beginn eines Kindergartenjahres (1. August) aufgenommen.

Die Aufnahme von Kindern ist durch die Zahl der verfügbaren Plätze in den
zwei Gruppen begrenzt. Übersteigt die Zahl der Aufnahmeanträge die
verfügbaren Plätze, entscheidet der Träger der Einrichtung über die Vergabe der Plätze.
 Bei Bedarf kann hierzu Näheres bei der Gemeinde Rickert erfragt werden.

Vor der Aufnahme auswärtiger Kinder ist von den Personensorge-berechtigten eine Bestätigung der Wohnsitzgemeinde vorzulegen, wonach diese gemäß  § 25 a Kindertagesstätten Gesetz SH einen Kostenausgleich für das Kind zahlt.

Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können die
Einrichtung besuchen, wenn ihren Bedürfnissen innerhalb der
Rahmenbedingungen der Einrichtung hinreichend Rechnung getragen werden kann.

Jedes Kind muss vor der Aufnahme in den Kindergarten ärztlich untersucht werden. Die Bescheinigung ist bei der Aufnahme vorzulegen. Besondere Krankheiten des Kindes (wie z.B. Allergien, Epilepsie o.ä.) sind im Rahmen der Anmeldung mitzuteilen.
 Eine Tetanus-Impfung wird dringend empfohlen.

Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, dem Träger für das 
Betreuungsverhältnis maßgebliche Änderungen (insbes. Anschriften, 
Telefonnummern o.ä.) unverzüglich mitzuteilen, um bei plötzlicher Krankheit des Kindes oder bei Notfällen erreichbar zu sein.