Anmeldung
In der Rickerter Kindertagesstätte werden Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht aufgenommen.
Anmeldung im Kita Portal
Seit dem 01. August 2020 ist für alle Kindertagesstätten eine Platzvergabe über das KiTa-Portal verpflichtend. Eine Anmeldung des Kindes muss dementsprechend durch die Eltern über das KiTa-Portal erfolgen. Es empfiehlt sich, dass Sie ihr Kind zeitnah nach der Geburt und in mehreren Kitas anmelden. Grundsätzlich werden die Kinder nur zu Beginn des Kitajahres zum 01.08 jeden Jahres aufgenommen. Über die dortige Anmeldung des Kindes und Ihre Priorisierung wird die Kindertagesstätte informiert und das Kind wird auf die Warteliste gesetzt
Im Februar erfolgen die Schulabmeldungen der Vorschulkinder und die Kita erfährt die zur Verfügung stehenden freien Plätze zum neuen Kitajahr. Die Kita informiert Sie über die Platzzusagen.
Wichtige Informationen
Vor der Aufnahme auswärtiger Kinder ist von den Personensorgeberechtigten eine Bestätigung der Wohnsitzgemeinde vorzulegen, wonach diese gemäß § 25 a Kindertagesstätten Gesetz SH einen Kostenausgleich für das Kind zahlt.
Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können die
Einrichtung besuchen, wenn ihren Bedürfnissen innerhalb der
Rahmenbedingungen der Einrichtung hinreichend Rechnung getragen werden kann.
Jedes Kind muss vor der Aufnahme in die Kindertagesstätte ärztlich untersucht werden. Seit 2020 gilt das Masernschutzgesetz und Eltern müssen vor Beginn des Betreuungsverhältnisses einen altersentsprechenden Masern-Impfschutz vorweisen. Die Bescheinigung ist bei der Aufnahme vorzulegen. Besondere Krankheiten des Kindes (wie z.B. Allergien, Epilepsie o.ä.) sind im Rahmen der Anmeldung mitzuteilen.
Eine Tetanus-Impfung wird dringend empfohlen.
Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, dem Träger und der Kita für das
Betreuungsverhältnis maßgebliche Änderungen (insbes. Anschriften,
Telefonnummern o.ä.) unverzüglich mitzuteilen, um bei plötzlicher Krankheit des Kindes oder bei Notfällen erreichbar zu sein.
Platzvergabe
Die Aufnahme von Kindern ist durch die Zahl der verfügbaren Plätze in den
Gruppen begrenzt. Übersteigt die Zahl der Aufnahmeanträge die
verfügbaren Plätze, entscheidet der Träger der Einrichtung gemeinsam mit der Leitung über die Vergabe der Plätze. Die Kitaplätze werden unter der Berücksichtigung von verschiedenen Kriterien vergeben. Dabei wird sich an folgenden Punkten orientiert:
- Persönliche Notlage der Familie
- Beide Personensorgeberechtigte, die berufstätig sind und/oder hauptsächlich die Pflege eines nächsten Angehörigen übernehmen und/oder in Ausbildung/Studium sind bzw. mind. 6 Monate ein Praktikum absolvieren (Nachweis erforderlich)
- Anmeldedatum
- Wohnortnähe
- Geschwisterkind der Kita
- Kind, das im letzten Kita-Jahr (also vor Schuleintritt) steht
- Alleinerziehende
- Wunsch der Eltern (Prioritätenvergabe 1-3 durch die Eltern)